Verfassungsbeschwerde zur Sperrklausel
Verfassungsbeschwerde vom 12.09.2017
Antwort des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.9.2017
Zusammengefasst: Das Gericht muss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmen, und tut dies in dem Fall nicht. Punkt.
In seinem Merkblatt weist das Gericht darauf hin, was es alles nicht muss. So muss es nichts kommentieren oder erklären. Es muss dies auch nicht an andere Organe übertragen. Dies wirkt auf einen Außenstehenden wie eine Black Box, die manchmal viel gelobte Urteile produziert, und manchmal einfach die Annahme von Entscheidungen ohne Angabe von Gründen ablehnt.
Chronologie
Erste eingeschickte Version vom 21.08.2017
Anderer, schwächerer Lösungsvorschlag, kein Fokus auf Funktionsfähigkeit des Parlamentes.
Antwort des Bundesverfassungsgerichtes auf erste Version
Links